Katastrophenhilfe

Hilfe bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen

Ehemalige, Beschäftigte (Ruheständler*innen) und natürlich auch Aktive
haben die Möglichkeit, bei Überschwemmungen in Kellerräumen
und in Wohnräumen einen Antrag auf Katastrophenhilfe zu stellen.

Sind Sie von Überschwemmungen betroffen?

Die beigefügte Anlage fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

www.betreuungswerk.de

Antrag-Katastrophenhilfe_Formular